Ist Poker ein Glücksspiel und damit illegal – Internet Poker Grundlagen

Früher galt Poker als reines Glücksspiel und wurde immer wieder mit Falschspiel, Betrug und gelegentlich blutigen Auseinandersetzungen gleichgesetzt. Befragt man einen Pokerspieler heute, ob Poker als „Glücksspiel“ anzusehen sei, wird er vermutlich befremdet den Kopf schütteln.

Um das Glücksspielmonopol zu schützen – und damit sprudelnde Einnahmequellen zu erhalten -, sind Finanzministerien, aber auch die Gerichte, allerdings heute immer noch überwiegend dieser Ansicht. So hat vor etwa einem Jahr der North Carolina Court of Appeals in den USA (wieder einmal) einstimmig entschieden, Poker sei ein Glücksspiel. Das Gericht berief sich dabei auf einen Vorgang, der im Fernsehen zu sehen war: Eine Starthand mit einer Gewinnchance von 91 Prozent hatte gegen ein Blatt verloren, das gerade mal eine Chance von 9 Prozent hatte.

Natürlich kann das passieren. Sonst wäre es ja kein Spiel. Doch inzwischen hat es sich herumgesprochen, dass sich der blinde Zufall auf die Dauer mit Wissen, Können und Erfahrung bändigen lässt. Und deshalb ist es auch nicht mehr anrüchig, sich im privaten Kreis zu einer zünftigen Pokerparty zu treffen oder den Cardroom in einem Spielcasino zu betreten. Dass Poker tagtäglich im Fernsehen übertragen wird, steigert natürlich Verbreitung, Beliebtheit und vor allem die Akzeptanz des Spiels.

Wie sieht nun aber ganz konkret die Rechtslage in Deutschland aus? Nach einhelliger Auffassung liegt ein Glücksspiel vor, wenn die Entscheidung über Gewinn oder Verlust des Spiels nach den Spielbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und den Kenntnissen des Spielers abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, also „Glück“. Auf Grundlage dieser Definition steckt die Justiz Pokern nach wie vor in die Schublade „Glücksspiel“.

Wie so oft: Es kommt darauf an…
Nun handelt es sich bei vergleichsweise harmlosen Gesellschaftsspielen wie „Mensch ärgere dich nicht“ natürlich auch um Glücksspiele. Illegal sind sie damit noch lange nicht. Die Rechtsprechung berücksichtigt daher auch, ob es bei dem Spiel – gemessen an den Vermögensverhältnissen der beteiligten Spieler – um beträchtliche Werte geht oder ob diese eher vernachlässigt werden können. Wenn es nur um ein paar Cents geht, ist zwar im genauen Wortsinn immer noch ein Glücksspiel gegeben, doch wird danach im Zweifel kein Hahn krähen.

In der Praxis ist das alles also weit weniger gefährlich und problematisch, als es auf den ersten Blick erscheint. Eine Pokerrunde im privaten Kreis ist unbedenklich, wenn sie nicht als „öffentlich“ zu bezeichnen ist.

Der Sinn der Vorschrift liegt auf der Hand. Der Staat will Spielhöllen unterbinden, die als private Veranstaltung getarnt sind und dazu dienen, die Teilnehmer auszunehmen. Deshalb bindet er Spielbanken, Lotterien und andere Einrichtungen, die Glücksspiele betreiben, als „Stehendes Gewerbe“ über die Gewerbeordnung an die „Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung“ und überwacht streng, dass diese Regeln auch eingehalten werden.

Fazit: Es ist nichts dagegen einzuwenden, für Freunde und Bekannte eine Pokerparty aufzulegen, solange sich die Einsätze in überschaubarem Rahmen halten und die Party nicht darauf ausgerichtet ist, dass der Veranstalter absahnt und die Mitspieler ausplündert. Und für die Teilnehmer gilt entsprechendes.

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