Die Jurisprudenz ist ein garstiges Geschäft – Internet Poker Grundlagen
Der Boom bei Online-Poker ist zweifellos erstaunlich. Zu jedem beliebigen Zeitpunkt spielen mehr als 10.000 Spieler gleichzeitig auf mehr als 150 Online-Pokersites. An jedem beliebigen Tag beträgt damals die Gesamtsumme der Einsätze mehr als 130 Millionen Dollar. Und die Zahlen steigen weiter. Niemand wird überrascht sein, dass nicht all’ die Neulinge gut spielen. Natürlich tummeln sich da ein paar Haie, Gauner und auch Kenner, aber Außenseiter, nachlässige und abgelenkte Spieler überwiegen bei Weitem. Allgemein – und besonders an den Tischen mit kleinem Limit – können Sie sehr viel Geld verdienen, aber natürlich auch verlieren. In diesem Poker-Artikel geht es um die Grundlagen des Internet-Poker. Außerdem beschreiben wir die Rohmaterialien, die Sie brauchen, um eine wahrlich faszinierende Form von Poker zu spielen. Und im Rest des Buchs? Nun, dort werden wir über alles andere sprechen.
Darf man in Deutschland im Internet pokern? Diese Frage ist sehr umstritten, und wir befinden uns mitten in einem heftig umstrittenen Problem. Poker wird nach deutscher Rechtslage als Glücksspiel betrachtet, dessen öffentliche Veranstaltung ohne behördliche Genehmigung verboten ist und bestraft wird. Strafbar ist auch die Teilnahme. Als öffentlich gilt auch das Glücksspiel in Privatclubs, Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften. Der Begriff Glücksspiel ist strafrechtlich wohldefiniert. Für die interessierten Leser hier das entsprechende Zitat aus dem Strafgesetzbuch: § 284 Abs. 2 Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust … nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom Grade der Aufmerksamkeit der Spieler bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich dem Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen. Ein weiteres Kriterium ist, dass um Vermögenswerte gespielt wird. Auch diesen Begriff definiert das StGB: Der Gewinn muss einen Vermögenswert darstellen, der nach der Verkehrsauffassung ins Gewicht fällt, also nicht unbedeutend ist. Die Bedeutsamkeit orientiert sich dabei an den Vermögensverhältnissen des Durchschnitts der beteiligten Spieler.
Ein Pokerspiel um Cent-Beträge dürfte eher als unbedeutend betrachtet werden, ist aber – streng genommen – ebenfalls Glücksspiel. Böte eine deutsche Spielbank Poker im Internet an, wäre das kein Problem, weil sie eine Lizenz zum Veranstalten von Glücksspielen hat. Sämtliche Online-Cardrooms haben ihren Sitz aber im Ausland und besitzen definitiv keine deutsche Lizenz, selbst wenn mittlerweile viele Internet-Pokerseiten komplett in Deutsch gestaltet sind. Das Spiel um Gratischips ist zwar nicht zu beanstanden, aber ein deutscher Spieler macht sich eventuell strafbar, wenn er in Deutschland Internet-Poker spielt. Und jetzt wird es kompliziert: Wenn sich ein Münchner in ein Internet-Pokerspiel einloggt, das im Kern auf einem Server auf der Karibikinsel Aruba stattfindet, dort €1.500 deponiert und anschließend $5/10 No Limit Holdem spielt, macht er sich dann strafbar? Es gibt dazu zwei Ansichten, die rechtlich noch nicht abschließend geklärt sind:
– Ist der Tatort dort, wo sich der Spieler physisch befindet, wo er das Programm heruntergeladen hat und Daten und Befehle eingibt, oder
– befindet sich der Tatort am physischen Ort des Servers, wo streng genommen das eigentliche Spiel abgewickelt wird?
Daher sind Justizbehörden in Deutschland eher zurückhaltend, was die strafrechtliche Verfolgung und Ahndung von Online-Pokerspielern betrifft. Ähnliches gilt für Österreich und die Schweiz. Bisher gibt es keinen Fall von Verurteilung, obwohl im deutschsprachigen Raum Hunderttausende Menschen online pokern.