Wo liegen die Millionen, Wertpapiere und Paläste – Lotto und Glücksspiele Teil 2
Wo liegen die Millionen, Wertpapiere und Paläste – Lotto und Glücksspiele Teil 1
Allenfalls moralische Bedenken will er gelten lassen: Die Anstellung der Exfrau des Geschäftsführers sei aus diesem Blickwinkel vielleicht nicht der Stein des Weisen gewesen.
Außerdem beklagte sich der Finanzminister darüber, dass Wetter ihm Informationen über Beziehungen zu von ihm vorgeschlagenen Bewerbern um Bezirksdirektorenstellen in Baden-Baden und Waiblingen vorenthalten habe. Das Oberlandesgericht Stuttgart ging in einem späteren Prozeß davon aus, dass der Vorwurf der Vetternwirtschaft bei der Vergabe von wichtigen Positionen […] nicht jeder Grundlage entbehrt.
Auch nach außen zeigte Wetter, dass bei der Staatlichen Toto-Lotto GmbH nun ein anderer Wind wehte. Zwischen 300000 und 450000 € verteilte der Geschäftsführer jährlich an Spenden, ein Posten, der erstmals 1989, im ersten Dienstjahr Wetters, im Wirtschaftsplan auftauchte. Spenden, über die der Geschäftsführer allein entscheiden konnte, gingen an die Freunde des Kammerorchesters Stuttgart e. V. ebenso wie im Jahr des Münsterjubiläums an die Stadt Ulm, an die Akademie Weiß-Institut für Musiklautenforschung und an den AMSEL-Förderkreis Ursula Späth. In diesen Fällen vergab Wetter Schecks in fünfstelliger Höhe, meist einmalig. Regelmäßig bedacht wurden aber die Kunststiftung Baden-Württemberg GmbH und die Denkmalstiftung Baden-Württemberg, obwohl sie ohnehin bereits über den Landeshaushalt umfangreiche Zuschüsse aus Lottomitteln bekommen (1993: 735 000 bzw. 2,5 Millionen €). Sie konnten sich auf ihr Kuratoriums- bzw. Beiratsmitglied Peter Wetter verlassen: Jährlich gab es noch einmal Zehntausende von € als Spende. Die Kunststiftung – wir erinnern uns: Wetter war Beiratsvorsitzender und Mit-gründer – erhielt 1989 mit 150 000 € die Hälfte der zur Verfügung stehenden Spendenmittel, in den folgenden Jahren 105 000, 31500, 50 000 und 36 000 €.
Die gemeinnützige GmbH vergab bisher rund 600 Stipendien (inzwischen je 20 000 €) in den Sparten bildende Kunst, darstellende Kunst, Film/Video, Literatur und Musik. Sie hat rund 200 Gesellschafter, die quer durchs Land eine breite Basis sichern – Privatpersonen, Städte, Landkreise, Firmen, Gewerkschaften und Verbände. Dazu gibt es einen zu 75 Prozent mit Politikern besetzten Beirat und ein Kuratorium. Alle Gremienmitglieder verbindet die Aufgabe, Mäzene zu werben. Das Land verdoppelt die jeweils aufgebrachte Summe bis zu einer Höhe von 450 000 € und finanziert das Haus der Kunststiftung in der Stuttgarter Gerokstraße.
Der Denkmalstiftung ließ das Kuratoriumsmitglied Wetter jährlich 25 000 € zukommen. Der Förderverein Alt-Stuttgart e. V., dessen Vorsitzender er war, durfte Zu-wendungen zwischen 14 000 und 30000 € entgegennehmen. Über insgesamt 100000 € durfte sich der Männerturnverein Stuttgart e. V. freuen – als einziger von mehr als 1000 Turnvereinen des Landes. Dass ein Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung der Staatlichen Toto- Lotto GmbH dort Schatzmeister war, hatte mit der Spendenvergabe nichts zu tun, wie Wetter erklärte. Vielmehr habe er die Mittel selbständig im Hinblick auf das 150. Vereinsjubiläum gewährt.
90 Prozent der Spenden vergab Wetter an kulturelle Ein-richtungen, was der Geschäftsführer damit begründete, dass er als Kunstförderer bekannt sei. Viele Spendenanfragen aus Kunst und Kultur würden deshalb an ihn gerichtet. Dem Rechnungshof fiel auf, dass mit er der Geschäftsführer selbst gemeint war, der aber Gelder der Gesellschaft verteilte. Der Präsident des Rechnungshofs nahm zur Spendenpraxis Wetters im Finanzausschuss folgendermaßen Stellung: Wenn eine Spende dem Sponsoring oder der Werbung diene, dann sei dagegen nichts einzuwenden. Wenn der Geschäftsführer aber, nachdem er erst ein halbes Jahr im Amt sei, ein Viertel des Spendenetats seiner Kulturstiftung zuschiebe, ohne dass davon jemand etwas erfahre, dann werde damit nichts für das Ansehen der Toto-Lotto GmbH getan. Wenn dagegen eine Spende zur Anschaffung einer Harfe für eine junge Künstlerin gegeben und diese öffentlich bekanntgemacht werde oder wenn ein Kunstpreis gestiftet werde, dann könne man diese Spenden als operativ ansehen, weil sie zur Imagepflege geeignet seien. Das gilt selbst dann, wenn die Harfe an eine Stipendiatin der Kunststiftung Baden-Württembergs ging, deren stellvertretender Vorsitzender ein Lotteriemanager ist. Spenden, die unter der Hand vergeben würden, ohne dass die Öffentlichkeit etwas davon erfahre, sollten nach Ansicht des Rechnungshofs künftig unterbleiben.
Dem Rechnungshof sind weitere Details aufgefallen, die auf eine Interessenkollision schließen lassen: Den Spenden der Gesellschaft liegen teilweise Bittbriefe zugrunde, die an die Privatperson Wetter gerichtet waren. Entsprechend persönlich waren die Briefe gefasst. Bei den Belegen der Gesellschaft fand der Rechnungshof darüber hinaus eine steuerliche Spendenbescheinigung, die nicht auf den Namen der Gesellschaft, sondern auf denjenigen Wetters und dessen Privatanschrift ausgestellt war.20 Grundsätzlich stellte der Rechnungshof die Berechtigung zur Spendenvergabe in Frage. Auch der Aufwand für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kultur- und Sportsponsoring der Toto-Lotto GmbH hatte sich in fünf Jahren bis 1993 auf mehr als 17 Millionen € verdoppelt. Statt knapp 100 000 € (1989) setzten die Lottomanager 1993 mehr als 2,2 Millionen € für Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise Sponsoring ein. Die sparsamen Schwaben wurden ihrem Ruf überhaupt nicht gerecht. Ein Kostenbewußtsein, bilanzierte der Rechnungshof, sei nur in eingeschränktem Umfang vorhanden.
Im Winter 1994, als diese Fakten langsam bekannt geworden waren, begannen auch die parlamentarischen Mühlen zu mahlen. Am 24. Januar lagen zwei brisante Kleine Anfragen auf dem Tisch des Hohen Hauses, die Turbulenzen auslösten. Dietmar Schöning (FDP) fragte nach der Besetzung hochdotierter Stellen mit Verwandten und Bekannten sowie der geschiedenen Ehefrau des Geschäftsführers, Rolle und Tätigkeit des Aufsichtsrats bei der Anstellung der ehemaligen Gattin, Aufgabenstellung und Dotierung dieser Position. Schöning wollte von der Landesregierung wissen: 5. Trifft es zu, dass u. a. ein Schwager der geschiedenen Ehefrau sowie ein Rechtsanwalt aus der früheren Büro-gemeinschaft des Geschäftsführers der Toto-Lotto GmbH Bezirksdirektoren der Toto-Lotto GmbH geworden sind, und wann ist das gegebenenfalls geschehen?
Antwort: Der Besetzung einer Bezirksdirektion mit dem erwähnten Schwager der geschiedenen Ehefrau des Geschäftsführers hat der Aufsichtsrat am 14. Februar 1990 zugestimmt. Auch die Besetzung einer weiteren Stelle durch einen Rechtsanwalt habe der Aufsichtsrat abgesegnet. Eine Bürogemeinschaft habe allerdings nicht existiert. Der Rechtsanwalt sei damals Minderheitsgesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft gewesen, an der der Geschäfts-führer wesentlich beteiligt sei. Verwandtschaftliche oder berufliche Beziehungen seien dem Aufsichtsrat damals nicht bekannt gewesen. Wetter verteidigte die Bestallung des Schwagers damit, dieser habe sich als Bezirksdirektor bewährt und bessere Umsätze erzielt als andere.
Auch Frage 7 beschäftigte sich mit Wetters Verwandten: Welche Funktion hat die geschiedene Ehefrau des Geschäftsführers der Toto-Lotto GmbH für die Toto-Lotto GmbH erfüllt, und welche Aufgaben nimmt sie heute im einzelnen wahr?
Zunächst sei sie freie Mitarbeiterin zur Beratung der Gesellschaft bei der Einrichtung des dritten Obergeschosses des neuen Verwaltungsgebäudes gewesen, hieß es nebulös. Heute sei sie als Festangestellte im wesentlichen mit dem Aufbau einer eigenständigen Kunstsammlung der Gesellschaft und der Organisation von Kunstausstellungen innerhalb und außerhalb des Geschäftsgebäudes der Gesellschaft befasst. Unterzeichnet ist die Antwort auf die Kleine Anfrage von Gerhard Mayer-Vorfelder.
Sprecher Klaus Sattler betont heute, dass die Stelle aus-geschrieben gewesen sei. Die ganze Wahrheit ist: Ausgeschrieben war die Stelle nur intern, von zwei Bewerberinnen wurde die Exfrau des Geschäftsführers als geeigneter beurteilt. Der Betriebsrat habe der Einstellung zugestimmt. Das Gehalt: Tarifgruppe 6.1 des Rahmentarifvertrages für die Arbeitnehmer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH in Stuttgart. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung wies darauf hin, dass Wetters Exfrau, die Kunsthändlerin ist, dem Geschäftsführer des österreichischen Unternehmens TeleControl Bilder angeboten habe. Dieselbe Firma hatte sich zu dem Zeitpunkt um Millionenaufträge für die EDV-Umrüstung bemüht und schließlich auch den Zuschlag erhalten. Eine Verbindung der beiden Geschäfte sah Wetter nicht, er nannte solche Vermutungen völlig absurd, völlig abwegig und in hohem Maße unseriös. Der deutsche Toto- und Lottoblock habe sich mit Ausnahme Hessens und der ostdeutschen Bundesländer für eine gemeinsame Ausschreibung entschieden. Bei den Beratungen habe er nichts zu entscheiden gehabt. Später bestätigte Finanzminister Mayer-Vorfelder im Landtag, die Staatliche Toto-Lotto GmbH habe bisher nur kleinere Aufträge an die Firma TeleControl vergeben. Auf eine Ausschreibung wurde verzichtet – im Blick auf die Spezialkenntnisse dieser Firma in der Software-Entwicklung.
Immer mehr Details wurden im Ländle bekannt, und der Landtag musste sich in den folgenden Wochen immer wieder mit diesem Thema beschäftigen. Mayer-Vorfelder musste dem Landtag gegenüber zugeben, dass die Zahl der Dienstfahrzeuge, Marke Mercedes-Benz, in fünf Jahren von eins auf achtzehn angewachsen war. Sonst nicht sehr auskunftsfreudig, wenn es um zusätzliche Details ging, bemerkte Mayer-Vorfelder, dass elf der Wagen an die Bezirksdirektoren kostendeckend vermietet werden. Dass die Zahl dieser Bezirksdirektoren in den vergangenen Jahren um 14 erhöht worden war, verschwieg der Aufsichtsratschef. Außerdem stiegen die Kosten für den Fuhrpark in fünf Jahren von 50 000 € auf 184 000 € im Jahr 1993.
Nachdem der Rechnungshof dem Landtag seinen Prüfbericht übergeben hatte, forderten die Grünen im Landtag gemeinsam mit der FDP den Ministerpräsidenten auf, seinen Finanzminister zu entlassen. Der Grünen-Abgeordnete Reinhard Bütikofer erklärte, Mayer-Vorfelder habe mit der Lottoaffäre, die längst ein Fall Mayer-Vorfelder sei, politischen Flurschaden angerichtet, indem er sich als Schirmherr eines Selbstbedienungsfilzes betätigt habe. Und das auch noch, obwohl die Amtszeit des Aufsichtsrats bereits 16 Monate abgelaufen war, ohne dass dies bemerkt oder korrigiert worden wäre. Beschlüsse, die in dieser Zeit gefasst worden waren, wurden später eilig bestätigt. Wörtlich lautete der Beschluss, der wenige Tage nach Abgabe des Rechnungshofberichts erging: Der Aufsichtsrat genehmigt die auf der Grundlage der in der anliegenden Zusammenstellung aufgeführten unwirksamen Beschlüsse eingeleiteten bzw. umgesetzten Maßnahmen und Handlungen der Geschäftsführung. Auch die Tantiemenregelung für 1991 wurde damit bestätigt. Statt dessen, so wurde Mayer-Vorfelder vorgehalten, hätte er die Chance nutzen sollen, die überhöhten Leistungen an den Geschäftsführer nachträglich zu reduzieren.
Damit, meinte die Opposition, habe sich der Finanzminister als oberster Kassenverwalter des Landes desavouiert. Bütikofer zitierte aus einem früheren Plenarprotokoll, wo-nach Mayer-Vorfelder gesagt hatte: Wir haben ein Sozial-system, das zum Missbrauch einlädt. In dem Augenblick, in dem ein Sozialsystem so verändert wird, dass es nicht mehr zum Missbrauch einlädt, geht der Missbrauch enorm zurück. Bütikofer tauschte einige Begriffe aus und sorgte für Erheiterung im Plenum, jedenfalls auf der linken Seite: Wir haben in diesem Fall ein Beziehungs- und Freundschaftssystem, das zum Missbrauch einlädt. In dem Augenblick, in dem dieses System verändert wird, so dass es nicht mehr zum Missbrauch einlädt, geht der Missbrauch enorm zurück. In Sachen Toto-Lotto sei Mayer-Vorfelder in einer Person in gleich vier Funktionen am Tisch gesessen: als Aufsichtsratsvorsitzender der Toto-Lotto GmbH, als Minister, als Präsident des VfB Stuttgart und als politischer Freund des Geschäftsführers.
Dass der VfB Stuttgart sehr stark bevorteilt wurde, glaubte der SPD-Abgeordnete Karl-Peter Wettstein an folgenden Fakten erkennen zu können: Die Staatliche Toto-Lotto GmbH hatte einen Werbevertrag mit der Guido Buchwald Sport Marketing GmbH über nahezu 100 000 € jährlich abgeschlossen. Außerdem existierten Verträge mit weiteren ehemaligen Spielern des VfB Stuttgart, etwa Johann Buffy Ettmayer. Zahlreiche VfB-Profis erhielten Honorare für Benefizspiele, dagegen nur zwei vom Karlsruher SC und nicht ein einziger von den beiden anderen damaligen Profiteams im Ländle, SC Freiburg und Waldhof Mannheim. Konkrete Summen gab die Gesellschaft nicht preis.
Die Beziehungsverquickung machte Bütikofer noch an weiteren Beispielen deutlich: Der Amtschef des Finanzministeriums, Benno Bueble, verhandelte mit dem Geschäfts-führer der Toto-Lotto GmbH, Peter Wetter, über dessen Bezüge, gleichzeitig kontrollierte Wetter im Finanzausschuss als Fachsprecher der CDU das von Bueble geleitete Ministerium. Die Einstellung von Angehörigen, die Förderung des eigenen Sportvereins, das alles sei Selbstbedienungsfilz und mache die Lottogesellschaft zur Beute von Freundeskreisen .
Die Koalitionspartner CDU und SPD gerieten am 15. Juni 1994 heftig aneinander, weil die Abgeordneten der SPD bei der Abstimmung über Mayer-Vorfelders Verbleib als Minister sich lediglich der Stimme enthalten, nicht jedoch für den Finanzminister die Hand heben wollten. SPD- Fraktionschef Ulrich Maurer (SPD) war erzürnt darüber, dass die CDU zwei Lotto-Aufsichtsratsmitglieder angriff, die der SPD angehörten, statt sich mit der Verantwortung des Finanzministers für den Lottoskandal zu beschäftigen. Er sah die Union in einem klimatischen Zustand, der in dieser Koalition unannehmbar ist. Maurer hatte allen Grund zur Erregung: Unmittelbar vor ihm hatte sein CDU-Kollege Günther Oettinger aus Bettelbriefen des Stuttgarter Bürgermeisters Rolf Lehmann (SPD) an Wetter zitiert. Lehmann saß von 1993 an selbst im Lottoaufsichtsrat. Dabei ging es nicht nur um eine Spende von 25 000 € als Sponsoring für eine Kulturveranstaltung der Stadt Stuttgart, sondern auch um die Bitte, Wetter möge doch Anzeigen der Toto-Lotto GmbH im SPD-Mitgliedermagazin Vorwärts schalten. Bei den Lesern, 62 000 baden-württembergischen Sozis, handle es sich um kaufkräftiges Publikum, hatte Lehmann geschrieben. Abgeordnete der CDU und der Republikaner lachten an dieser Stelle herzhaft. Wetter hatte das Ansinnen damals abgelehnt, nun kündigte Maurer an, er werde überprüfen, in welchen Mitgliederzeitungen die Gesellschaft tatsächlich geworben hat.
Ulrich Maurers Resümee traf dennoch den Nagel auf den Kopf: Die Reisetätigkeit beispielsweise, der Umfang, die Teilnehmerzahl, vieles, was im persönlichen Beziehungsbereich angelegt war, wäre in einem ordentlich geführten privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht denkbar gewesen. Das Unternehmen unter Staatsaufsicht aber schmälerte mit seiner Freigebigkeit lediglich die Überschüsse, also die Mittel, die an den Haushalt gehen und dort für gemeinnützige Zwecke vergeben werden sollten. Im Finanzausschuss war später die Rede von institutionalisierter Verschwendungssucht.
Auch das Finanzministerium gab sich zerknirscht: Die gegenwärtige Regelung, wonach die Kosten für die Geschäftsbesorgung, gleichgültig in welcher Höhe sie entstehen, im wesentlichen zu Lasten der Zweckerträge gehen, ist nicht unproblematisch. Es sei zu überlegen, ob nicht eine Bremse gegen die ungezügelte Expansion der Geschäftskosten eingebaut werden sollte, schrieb der Ministerialdirektor im Finanzministerium, Benno Bueble, an seinen Chef Mayer-Vorfelder. Die Idee, für die Gesellschaft in Zukunft einen bestimmten Prozentsatz als Provision festzuschreiben, mit dem sie dann alle Ausgaben zu bestreiten habe, hatte Peter Wetter in der Aufsichtsratssitzung vom 22. Juni 1993 abgelehnt. Wegen der anstehenden Umstellung auf Online-Betrieb ergebe sich eine Doppelbelastung für das Personal. Die Angelegenheit wurde damals vertagt, bis Vorschläge für eine Neuorganisation vorlägen. Bis heute hatte niemand eine Idee.