Wo liegen die Millionen, Wertpapiere und Paläste – Lotto und Glücksspiele Teil 1

Eine Lotterie, so bestimmen es die Lotteriegesetze aller Bundesländer, darf nur betrieben werden, wenn die Verwaltungskosten sich in einem vertretbaren Rahmen halten. Davon kann leider nicht in jedem Fall die Rede sein. In einigen Lotterieburgen hat sich offenbar ein Hang zum Luxus breit-gemacht – auf Kosten der Spielteilnehmer. Einige Lotterie-gesellschaften erwirtschaften aus ihrem Wertpapiervermögen jährlich Millionen. Am meisten fallen zahlreiche mehr als repräsentative Verwaltungsbauten auf. Die neue Zentrale in Koblenz etwa, 1995 bezogen, nennt die rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Ise Thomas einen Palast. Wer solche Investitionen bezahlt, ist klar.

Die Schwaben sind bekannt für ihre Sparsamkeit. Im Falle der Staatlichen Toto-Lotto GmbH richtete sich das Augenmerk der Manager allerdings nicht auf Kostenvermeidung im Betrieb, sondern auf das Ansparen von Vermögen aus den Einsätzen der Spielteilnehmer. Bei Umsatzerlösen von 1,745 Milliarden € im Jahr 1992 (1993: 1,691 Milliarden €) bildete die Gesellschaft hohe Gewinnrücklagen, die 1992 auf 25,9 Millionen € angewachsen waren. Außerdem legten die Geldscheffier vom Lotto jahrzehntelang Reserven für Wettrisiken zurück, die niemand ernsthaft zu benennen vermag. Diese Mittel sind in Wertpapieren, Festgeldern oder Darlehen an die Landesholding angelegt. Allein die Zinsen auf diese eingesparten Wetteinsätze brachten damals bei sechs Prozent 25 Millionen € ein. Diese Gewinne hätten, so meinte der Rechnungshof, als Zweckertrag an das Land abgegeben werden müssen. Statt dessen habe die Gesellschaft zuletzt ein Geschäftsgebäude für rund 50 Millionen € gebaut und EDV- und andere Geschäftsausstattung für rund 25 Millionen € erworben. Auch die 35 Millionen € für die neue Online-Technik könne die GmbH aus der Westentasche bezahlen, denn sie habe 100 Millionen € an Wertpapieren und Festgeld auf der hohen Kante. Sogar ein Steinway-Flügel wurde angeschafft, eine kleine Kunstsammlung in den Räumen der Gesellschaft angelegt und dafür eigens eine Kraft eingestellt – die Exfrau des Geschäftsführers!

Kredite mussten die Stuttgarter für diese Luxusausstattung nicht aufnehmen. 1996 standen in der Bilanz zu Buche: für 46 Millionen € Sachanlagen, also Grundstücke und Bauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung, 44 Millionen € in Form von Wertpapieren und 40 Millionen € als Gewinnrücklagen. An Zinserträgen meldeten die Württemberger 5,5 Millionen €. 1996 erhöhte die Gesellschaft das Stammkapital. Von den hierfür anfallenden 20 Millionen € wurden 19,1 Millionen € durch Beschluss der Gesellschafterversammlung den Rücklagen entnommen, die letztendlich aus den Einsätzen der Spieler stammen. Schon 1994 hatte der Rechnungshof die Gesellschaft als überkapitalisiert bewertet.14 Hinzu kommt, dass Manager und Angestellte fürstlich zu nennende Gehälter bekamen und dass es die Stuttgarter Manager offenbar verstanden, übriges Geld auch in ihrem persönlichen Umfeld anzulegen – bei Vereinen etwa durch Spenden oder durch die Anstellung von Bekannten oder Verwandten.

Fallbeispiel 1: Der Lottoskandal von Stuttgart: Beute von Freundeskreisen 30000 € hatte der Aufsichtsrat der Staatlichen Toto- Lotto GmbH Stuttgart am 1. April 1993 für den Ausbau des Rosensteinkellers in der Löwentorstraße 36 genehmigt, später noch einmal 90 000 € draufgesattelt. Schließlich kostete der Umbau des Kellers knapp 500 000 €. In erster Linie, hieß es, sollten dort, im Untergeschoß der neuen Lotteriezentrale, Treffen der Verkaufsstelleninhaber organisiert werden. Motivationsseminare? Jedenfalls sollten in dem Keller jährlich 26 Veranstaltungen stattfinden, mit 100 bis 150 Personen. Im rustikalen Gewölbe sollte selbstverständlich rustikales Essen angeboten werden. Das würde die Kasse der Gesellschaft entlasten, rechneten die Autoren der Sitzungsvorlage vor, weil im eigenen Haus günstiger bewirtet werden kann. Schon nach sechs bis sieben Jahren würden sich die Kosten amortisiert haben. Aber auch gesellige Zusammenkünfte sollten hier, zwischen Killesberg und Wilhelma, Landespolizeidirektion und Naturkundemuseum, ermöglicht werden: Stammtische für Sportler, Künstler, Galeristen, Politiker, also für alle, die an der Vergabe von Lottomitteln Interesse haben. Die Rechnung ging nicht auf, wie der Rechnungshof nachwies, dafür war einer regelmäßiger Gast in der neuen Einkehre: der damalige Finanzminister Gerhard Mayer-Vorfelder, gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender beim Schwaben-Lotto. Er hatte den Ausbau genehmigt, nun traf er sich im Rosensteinkeller mit den Honoratioren der Stadt. Im Landtag, später auch im Völksmund, wurde das Gewölbe nach dem geläufigen Namenskürzel Mayer-Vörfelders MV-Keller genannt.

Der Ausbau des Kellers war nur ein Mosaiksteinchen eines Lottoskandals, der an andere zur gleichen Zeit virulente Skandale nahtlos anSchloss. Er erschütterte die Landesregierung, und die Große Koalition wackelte. Nachdem eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Rechnungshof die Lottogesellschaft durchleuchtet hatten, forderte die Opposition den Rücktritt des Finanzministers Mayer-Vor-felder, gegen den auch die Staatsanwaltschaft ermittelte. Mayer-Vorfelder überlebte den Orkan. Er verzichtete lediglich auf seinen Sitz im Lottoaufsichtsrat. Im Finanzausschuss zeigte sich der Finanzminister beleidigt: Er könne nicht einsehen, eine Fülle von Arbeit zu leisten und dann Vorwürfe zu ernten. Als das Gremium im Juni 1994 den Bericht des Untersuchungsausschusses diskutierte, nahm ein Parteifreund den Finanzminister noch einmal mit einer merkwürdigen Begründung in Schutz: Der Aufsichtsrat der Toto-Lotto GmbH habe seine Arbeit sicherlich gewissenhafter erfüllt als der Durchschnitt der Aufsichtsräte in der Bundesrepublik.

Im Gegensatz zu Mayer-Vorfelder musste Lottochef Peter Wetter zurücktreten. Außerdem gab’s vom Amtsgericht im Mai 1995 einen Strafbefehl über 52 500 € (210 Tagessätze ä 250 €) wegen Untreue in fünf Fällen. Auch die Stellvertreter Wetters mussten Strafen zahlen: die Direktoren Dieter Leinmüller und Gerhard Ruch, der in den achtziger Jahren als Oberregierungsdirektor im Finanzministerium auch Prokurist bei der Holding Landesbeteiligungen Baden-Württemberg gewesen war – unter dem Geschäftsführer Benno Bueble, der später im Aufsichtsrat der Staatlichen Toto-Lotto GmbH saß.

Wo anfangen, wo ziehen am Wollfaden, damit sich das Knäuel aus Verschwendung, Bereicherung und Begünstigung des privaten und beruflichen Umfeldes auflöst? Der Aufsichtsrat der Staatlichen Toto-Lotto GmbH hatte 1989 große Ziele. Unter dem Tagesordnungspunkt 5 berieten die schwäbischen Lottomacher, wie es in der Zukunft gelingen könnte, den Glücksspielmarkt zu erobern und hierbei kreativer, aktiver und aggressiver aufzutreten. Der Auf-bruch hatte einen Namen: Peter Wetter. Der hatte gerade, am 11. Januar 1989, seinen Dienstvertrag als alleiniger Geschäftsführer erhalten. Dienstbeginn war am 1. März. Seit 1972 gehörte der CDU-Politiker dem baden-württembergischen Landtag an – das sollte bis 1992 noch so bleiben. Ein vielbeschäftigter Mann, der auch im privaten Bereich nicht auf der faulen Haut liegen wollte. Unter anderem war Wetter Vorsitzender des Fördervereins Alt-Stuttgart e.V., Kuratoriumsmitglied der Denkmalstiftung Baden-Württemberg und Ehrenvorsitzender der von ihm 1977 mitgegründeten Kunststiftung Baden-Württemberg. Der ehemalige Landesvater Lothar Späth erzählte gern, dass die Kunststiftung einst Anne Sophie Mutter eine Geige besorgt habe. Lange Jahre war Wetter Vorsitzender des Beirats, der laut Satzung in Person seines Vorsitzenden gegenüber dem Geschäftsführer weisungs- und kontrollbefugt ist. Das Kuratorium der Stiftung leitete nach dem Ausscheiden des Verlegers Christof Müller-Wirth die SPD-Politikerin Susanne Weber- Mosdorf, die nicht nur Gesellschafterin der Stiftung war, sondern auch im Aufsichtsrat der Staatlichen Toto-Lotto GmbH saß.

Über Wetters Gehalt bei der Toto-Lotto GmbH hätte sich dessen Vorgänger Alfred Entenmann – er übernahm die Geschäftsführung kurzfristig noch einmal von Juli bis Dezember 1994 – gewundert: Entenmann hatte 1987 genau 127315 € verdient, dazu Tantiemen in Höhe von 13 000 €. 1988 bekam er 129 867 plus 20000 €. Für die zwei Monate, in denen er 1989 als Geschäftsführer arbeitete, erhielt er 20 304 € sowie eine Erfolgsprämie von 20000 €. Wetter begann mit 121000 € für zehn Monate. 1990 wurde sein Gehalt von 142 000 € um 25 000 € Tantiemen aufgebessert, 1991 erhielt er samt einer Sonderzuwendung für’s vorangegangene Jahr 175 920 € plus 35 000 € Tantiemen, 1992 genau 170 856 plus 55 000 € und 1993 schon 177 909 plus 70 000 €. Für die private Nutzung des Dienstfahrzeuges, eines Daimler-Benz, wurden 8 878 € veranschlagt. Trotz eines Umsatzrückgangs 1993 von 1,703 auf 1,653 Milliarden € (ohne Bearbeitungsgebühren) genehmigte der Aufsichtsrat Wetter eine erhöhte Erfolgsprämie. 1990 und 1992 sei der Umsatz überdurchschnittlich gestiegen, hieß es, der Rückgang im abgelaufenen Jahr sei konjunkturbedingt.

Bis zum Jahr 1992 zahlte die Landeskasse an den Abgeordneten Wetter 6 539 € Diäten plus eine steuerfreie Kostenpauschale von 1829 € monatlich, die Wetter neben seinem Geschäftsführergehalt bei der Lotterie kassierte. Anläßlich der Diskussionen um die Höhe der Politikerdiäten hatten die Abgeordneten diese regelmäßig mit dem Argument verteidigt, ihr Mandat entspreche einem Fulltime-Job. Peter Wetter bewältigte demnach deren zwei und einige Teilzeitjobs. Dass der Lottochef Doppelverdiener sei, darauf hatte der Rechnungshof schon Jahre zuvor hingewiesen. Das Finanzministerium versprach damals, es werde über die Landesvertreter im Aufsichtsrat darauf hinwirken, dass zumindest die Tantiemen des Geschäftsführers für die Dauer seines Landtagsmandats auf maximal 25 000 € begrenzt würden. Dies, so der Rechnungshof in seinem Bericht, sei offenbar nicht gelungen.

Noch etwas erregte in der Öffentlichkeit Aufsehen: Der Geschäftsführer, so berichteten die Medien, werde nach seinem Ausscheiden ein Ruhegehalt bekommen. Der Finanzminister, der als Lottoaufsichtsratschef zunehmend in die Kritik geriet, wollte die Höhe der Pensionen für die Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden bei den ganz- oder halbstaatlichen Landesunternehmen nicht nennen. Er habe erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Es handle sich um vertraulich vereinbarte Vertrags Verhält-nisse, über die das Finanzministerium nicht disponieren kann. Dann wurde doch bekannt: Vom 28. Februar 1995 an, dem 65. Geburtstag Wetters, durfte sich der Lottogeschäftsführer auf eine Pension freuen. Nach nur vierjähriger Tätigkeit in der Lottozentrale hatte er bereits einen Anspruch auf 40 Prozent des letzten Gehalts, also knapp 100000 € jährlich (im Falle seines Todes erhält die Witwe eines ehemaligen Geschäftsführers 60 Prozent des Ruhegehalts). Selbstverständlich ist die Pension an die all-gemeine Gehaltsentwicklung gebunden, steigt also mit den Löhnen der Beschäftigten.

Dem Rechnungshof ist eine derart günstige Versorgungszusage bisher noch nicht bekannt geworden. Die Frage, ob nach der Verurteilung Wetters die Pension gekürzt worden sei, beantwortete Ministerialdirektor Benno Bueble stellvertretend für seinen Chef Mayer-Vorfelder: Ein Widerruf der Versorgungszusagen (ganz oder teilweise) sei nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig. Diese seien nicht gegeben. Insgesamt zahlte die Stuttgarter Toto-Lotto GmbH also 226 500 € (1996) an Ruhegehältern. Übrigens: Neben seiner Lottopension erhielt Wetter auch eine Altersentschädigung für seine Tätigkeit als Landtagsabgeordneter, mehr als 5 000 € monatlich.

Seinen 60. Geburtstag feierte der Geschäftsführer in der Firma. Für die Kosten, erläuterte Mayer-Vorfelder später, sei Wetter zu 57 Prozent selbst aufgekommen, für den Rest die Staatliche Toto-Lotto GmbH. Maßgebend für die Auf-teilung war der geschäftliche bzw. private Bezug der eingeladenen Personen. Die Kosten für das begleitende Rahmen-programm hat die Gesellschaft getragen. Genaue Summen nannte er nicht.

Wetter ließ auch andere am Lottoglück teilhaben. Gegenüber dem Jahr 1987, so stellten die Rechnungsprüfer fest, hatten sich die Abteilungen in nur fünf Jahren auf acht verdoppelt, die Zahl der Abteilungsleiter, ursprünglich zwei, sich innerhalb kürzester Zeit vervierfacht. Innerhalb von vier Jahren konnten die Manager ihre Gehälter um bis zu 75 Prozent steigern. Knapp 200 000 € Jahresgehalt erhielt ein Hauptabteilungsleiter 1993,150 000 € konnte ein Abteilungsleiter einstreichen. Hinzu kamen Leistungsprämien von bis zu 18 000 €. Statt auf knapp 600 000 € im Jahr 1989 summierten sich diese Tantiemen für die Spitzenkräfte 1993 auf mehr als 1,5 Millionen €. Zu viele Chefs würden mit übertariflichen Gehältern bedacht, monierte der Rechnungshof.

Aber nicht nur sie, alle Angestellten erhalten wegen des Haustarifs erhöhte Löhne und Gehälter. Die dritte Ebene der Gruppenleiter brachte es immer noch auf bis zu 144 000 € im Jahr. Im Gegensatz zu Angestellten in der freien Wirtschaft, deren Überstunden bei übertariflichem Gehalt meist nicht extra honoriert werden, ist bei der Staatlichen Toto-Lotto GmbH nach 38,5 Stunden Schichtende. Der Samstag, an dem beim Lotto zwangsläufig gearbeitet werden muss, gilt als Feiertag – das heißt, es gibt zusätzliches Geld: Überstunden für 1,1 Millionen € schrieben die Mitarbeiter 1992 auf, für eine knappe Million im Jahr darauf.

Dabei nahm die Zahl der Mitarbeiter rasant zu: Während 1989 im Jahresdurchschnitt 103 Vollzeitbeschäftigte die Arbeit bewältigten, benötigte die Gesellschaft vier Jahre später 156 Angestellte (1996: 149 Angestellte). Zwischen 1989 und 1993 haben sich die Kosten für Personal von knapp 14 auf mehr als 22 Millionen € erhöht; 4,3 Millionen € der Differenz sind den Tariferhöhungen geschuldet, der Rest den Neueinstellungen. Von jedem gespielten Schein entfielen deshalb statt wie zuvor 16 nun 24 Pfennige auf Personalkosten. Deutlich wird: Die Lotto-Verwaltung wurde aufgeblasen – ein Wasserkopf auf Kosten des Zweckertrags, eine teure Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Für die Angestellten das große Los.

Nicht nur mit ihrem Gehalt dürfen die Angestellten zu-frieden sein. Geachtet hat Kunstfreund Wetter auch darauf, dass das Ambiente im neuen Haus höheren Ansprüchen genügt. 150 000 € im Durchschnitt gab die Gesellschaft in den letzten Jahren für Kunstwerke aus, zumeist Gemälde, die Flure, Treppenhaus und Casino veredeln. Diese Sammlung Staatliche Toto-Lotto GmbH sollte später einmal regionalen Galerien und Museen zur Verfügung gestellt werden – zur Imagewerbung. Der Rechnungshof stellte verwundert fest, dass das Verwaltungsgebäude insbesondere im 3. Obergeschoß eher einem Museum für moderne Kunst als einem Betriebsgelände gleicht. Die zwei Mitglieder der Fachjury, die gemeinsam mit dem Geschäftsführer die Bilder auswählen, erhalten selbstverständlich eine Aufwandsentschädigung – 1200 € pro Sitzung. Zur Assistentin des Geschäftsführers, die Schreibkram und Organistion managen sollte, wurde die Exfrau von Peter Wetter ernannt. Davon will der Aufsichtsrat nichts gewußt haben, jedenfalls nicht der Vorsitzende. Sie sei, so Klaus Sattler, der Sprecher des Unternehmens, eine ausgewiesene Fachfrau gewesen (Die hat was drauf) und habe damals ein Gehalt bekommen, das eine Stufe über dem einer Sekretärin gelegen habe.

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