Kultur – Magnus der Große und andere Lottoimpresarios
Wendelin Müller-Blattau, sechsundsiebzigjähriger Musikwissenschaftler aus Saarbrücken, hat reiche Erfahrung im Kampf um die Fördertöpfe. Im Mittelalter waren die Fürsten für das Wohlergehen der Kultur verantwortlich, sagt er. Das war gar nicht so schlecht für die Kultur. Heute haben die Rolle der Fürsten diejenigen übernommen, die über Lottogelder verfügen können. Das sei nicht immer so gut. Die neuen Fürsten verteilten das Geld oft nicht nach Notwendigkeit oder kultureller Qualität, sondern nach Gutdünken, und deshalb dürfe man es sich mit ihnen nicht verscherzen.
Verscherzt hat es sich Schleswig-Holstein mit seiner einzigen bedeutenden Galeristin. Im April 1998 kehrte Andree Sfeir-Semler Kiel den Rücken. Die international anerkannte Galeristin hatte genug vom Provinzmief der Stadt und zog nach Hamburg. Nicht nur, dass Kiel keinen ausreichend großen Markt geboten hatte: Bei Bewerbungen um öffentliche und Lotteriemittel waren ihr immer wieder Knüppel zwischen die Beine geworfen worden. Ihr Lieblingsgegner: Magnus Staak. Staak war bis 1998 Vorsitzender des Landeskulturverbandes und gehört weiteren Kunst vereinen an, etwa als Vorsitzender dem Verein der Kunstfreunde e.V. Multiple Art, Kronshagen, die praktischerweise beide dieselbe Adresse samt Telefonnummer haben – seine private nämlich. Er spricht in zahlreichen Gremien mit und berät offenbar auch Banken beim Ankauf von Kunstgegenständen. Außerdem gehört er dem dreiköpfigen Vorstand der Kulturstiftung des Landes an.
Bis zu 1,9 Millionen € erhielt die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein früher jährlich zur Förderung von Projekten mit herausragender Bedeutung für das Land. Heute behält der Finanzminister das Geld lieber selbst. Ganze 100 000 € teilt der Landeshaushalt, über den die Zweckerträge laufen, der Kulturstiftung heute noch zu. Geschäftsführer Heinz Jaekel will dennoch nicht jammern, schließlich werde überall gekürzt, ganz besonders bei der Kultur. Jaekel kann sein vermutlich vorhandenes Missfallen den Kürzungen nicht ausdrücken, weil sein Stiftungsvorsitzender zugleich Staatssekretär ist. Der würde zwar wahrscheinlich auch gerne mehr Geld für die Kultur abzweigen, schließlich darf er es ja auch verteilen – zusammen mit einem Bänker, so Jaekel, und einem angesehenen Kulturmenschen. Als Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur muss er aber mögliche Gelüste auf ein dickeres Impresariosäckel zügeln und stattdessen dafür sorgen, dass die Landesregierung nicht im Schuldenloch versinkt.
Erfrischend aufrichtig erklärt Jaekel, dass die Zweckertrage in Schleswig-Holstein schon immer über den Haushalt laufen und rein deklaratorisch so genannt werden. Faktisch aber flössen die Millionen, als wären es eingegangene Steuermittel. Für Jaekel, der als Beamter im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur arbeitet, scheint es nicht so sehr relevant zu sein, ob die Kultur aus dem Haushalt oder über die Stiftung gespeist wird. Auch den Kultureinrichtungen wird letztendlich gleichgültig sein, woher sie ihr Geld bekommen – wenn sie es denn bekommen. Den Antragstellern, die keine Zuteilung von der Stiftung erhalten, weil kein Geld da ist, wird’s nicht gleichgültig sein. Allerdings ist es bedenklich, wenn Lottomittel Zuwendungen aus dem Haushalt des Landes ersetzen.
Der Rechnungshof hatte schon 1991 kritisiert: Die Vermischung allgemeiner Deckungsmittel mit Lotterieeinnahmen widerspricht der gemeinnützigen Zweckbindung der Lotteriezweckerträge […]. Die Behörde kämpft seit vielen Jahren insbesondere gegen die Zuwendung von Lotterieerträgen an Stiftungen, die nicht zulässig sind, wenn diese Mittel zur Aufstockung des Stiftungskapitals verwendet werden und das Land als Vermögensempfänger i. S. d. § 61 AO bestimmt wurde. Lotteriemittel seien vielmehr unmittelbar für begünstigte Zwecke im Sinne der AO zu verwenden. Doch auch in Schleswig-Holstein hat die Politik die Hand auf der Kulturstiftung. Das Kulturstiftungsgesetz legt erstens fest: Mit Mitteln der Stiftung erworbene Gegenstände, Werke oder Güter werden Eigentum des Landes. Auf dem Umweg über die Stiftung kommen damit die Lottomillionen als Gemälde, Skulpturen oder antike Vasen wieder in den Besitz des Landes zurück. Zweitens sitzt dem Kontrollorgan der Stiftung, dem Stiftungsrat, der jeweilige Chef des Vorstandsvorsitzenden vor, nämlich der Minister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die Beschlüsse des Vorstandes allerdings nickt der Stiftungsrat nur noch ab. Welche Anträge negativ beschieden worden sind, erfährt der Stiftungsrat nicht. Allerdings ist das Ministerium mit seiner gewichtigen Vertretung in beiden Organen der Stiftung – Stiftungsrat und Vorstand – Herr im Haus.
Warum also bekommt die Stiftung so wenig Geld? Die Antwort ist einfach: Weil sie jahrelang ein Millionenvermögen ansparen durfte. Das ausschließlich aus Lottomitteln stammende Stiftungskapital (18 Millionen €) wirft jährlich immerhin knapp eine Million € an Erträgen ab. Geld, das an die richtigen Empfänger verteilt sein will. Und hier kommt der Name Staak wieder ins Spiel: Der angesehene Kulturmensch, von dem Jaekel sprach, ist Staak. Der ebenso angesehene Bänker ist Dietrich Rümker, Direktor der Landesbank, die in Schleswig-Holstein die Lottogeschäfte besorgt. Zusammen mit dem Staatssekretär verteilt dieser Dreierrat also eine Million jährlich. Anträge, so Staak, müssten an die Kulturstiftung gerichtet werden, also an den Vorstand. Der entscheide dann, ob das Anliegen der weiteren Begutachtung zugeführt wird oder ausscheidet.
Aber reden auch alle drei mit? Hans-Werner Schmidt, Direktor der Kunsthalle zu Kiel, berichtet von einem Treffen mit Dietrich Rümker. Zu Schmidts Überraschung sagte der: Warum kaufen Sie nicht mal einen Kirkeby? Schmidt erzählt, er sei aus allen Wolken gefallen. Aber Sie haben doch gerade meinen Antrag auf Ankaufsmittel für Per Kirkebys >Malt Winter< abgelehnt. Rümker soll geantwortet haben: Aber davon weiß ich ja gar nichts. Immerhin muss der Antrag aber bis ins Ministerium vorgedrungen sein. Dort gibt Andreas von Randow als Kunstreferatsleiter ein Votum ab, wenn der Vorstand es verlangt. Ihm fiel auf, dass der Kirkeby von Andree Sfeir-Semler angeboten wurde. Dort aber habe man in den Jahren zuvor schon gekauft. Alles bei einer Galerie, das wird dann zu viel. Er beschied den Antrag deshalb negativ.
Schleswig-Holsteins Kulturszene geht davon aus, dass Staak weitgehend allein über Anträge befindet, die bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Manche Antragsteller, stimmt von Randow zu, richteten ihre Anträge direkt an Staak. Und der, so scheint es, führt sich auf, wie es seinem Namen gebührt: Magnus der Große. Staak lässt antreten. Schmidt erzählt, wie er wegen eines Antrags für einen Ausstellungskatalog zum hundertfünfzigjährigen Bestehen der Antikensammlung bei Staak auf die Couch musste, um den Antrag noch einmal zu begründen. Staak zitierte den Kunsthallenleiter zu sich nach Hause. Die Leiterin der graphischen Sammlung, Ingeborg Kähler, versetzte Staak, weil sie den Termin nicht rückbestätigt hatte. Andree Sfeir- Semler berichtet von einem Antrag der Kunstsammlung für den Ankauf von 100 Zeichnungen von Barbara Camilla Tucholski. Staak sagte, bevor er zustimme, müsse er die Zeichnungen sehen. Sfeir-Semler nennt das eine Unverschämtheit. Staak sei Jurist und unterstelle, dass wir die Qualität nicht beurteilen können. Sie möchte wissen, wann Staak zum letzten Mal bei einer Ausstellung oder einer Kunstmesse gewesen ist. Liebe zur Kunst und Engagement will sie dem Förden-Impresario ja gar nicht absprechen, aber die Stiftungsmittel würden nicht nach Qualitätskriterien verteilt, sondern nach vetternwirtschaftlichen. Erst beim zweiten Antrag wurden die Zeichnungen erworben.
Staak selbst will diese Darstellung weder bestätigen noch etwas dagegen sagen. Nur so viel: Die Beratungen des Vorstandes werden von allen drei gleichberechtigten Mitgliedern voll mitgetragen. Hans-Werner Schmidt verschickt die Anträge für die Kunsthalle inzwischen drei-mal – an jedes Vorstandsmitglied extra.
Laut Christoph Munk, Kulturchef der Kieler Nachrichten, gebe es in Kiel und Schleswig-Holstein in der Kulturszene so wenig Leute, dass die Gefahr von Interessenkonflikten in jedem Gremium gegeben ist. Der Leiter der Volksbühne Kiel, Gerd Müller, meint, Staak sei eben ein umtriebiger Mensch. Für andere als ihn sei es schwierig, die zunehmend knapperen Kassen anzuzapfen. Ob es für einen Antrag Geld gibt, das ist wie beim Lottospielen. Hans-Werner Schmidt meint, sein Haus bekomme zwar immer wieder Mittel, habe aber bei der Stiftung einen ganz schlechten Stand. Bis vor wenigen Jahren habe Heinz Spielmann mit im Vorstand der Stiftung gesessen, der Chef des Schleswig-Holsteinischen Landesmuseums auf Schloss Gottorf. Das war praktisch ein Selbstbedienungsladen. Heute vertritt Staak die Politik des Landesmuseums. Wäre die Zahl der Förderungen ein Indikator für diese These, Schmidt hätte nicht unrecht. Das Landes- imiseum ist überdurchschnittlich oft vertreten.
Schmidt kennt auch die hessische und die nordrheinwestfälische Kulturszene, wo er zuvor arbeitete. Überall hauten sich Seilschaften auf, die Lottomittel, aber auch andere Geldquellen ausschöpften. Das sind meist ältere, bereits gesettelte oder im Ruhestand lebende Herren, die die Kulturszene für sich entdeckt haben. Natürlich gehe es auch um Macht, Antragsteller würden – gerade in Schleswig-Holstein – wieder auf die Schulbank gedrückt. Ich muss wieder Besinnungsaufsätze schreiben, selbst wenn mein Antrag offensichtlich ist.
Auch Schmidts Vorgänger, der langjährige Leiter der Kunsthalle Jens Christian Jensen, hat gesehen, wie Vorstandsmitglieder hofiert werden. Er spricht von einem selbstherrlichen Vorstand und findet es unerträglich, dass ohne fachliche Kompetenz und ohne Einsicht der Öffentlichkeit entschieden wird. Er fordert deshalb seit Jahren die Berufung eines Kunstbeirats, der frei von der Kultusbürokratie arbeiten solle und an dessen Empfehlungen sich der Vorstand der Stiftung zu halten habe. Doch das ist auch in Schleswig-Holstein offenbar nicht gewollt. Dabei sei es doch so, wie der tschechische Kulturminister Pavel Tigrid gesagt habe: Ich lege meinen Beamten ans Herz, die Kultur nicht zu ernst zu nehmen. Literatur, Theater, die bildende Kunst und die Kunst überhaupt sind doch immer auch ein Spiel mit der Phantasie, niemals ein Produkt der Bürokratie. Je länger ich Kulturminister bin, umso mehr hin ich davon überzeugt, dass eine wahre Demokratie ein ver- und überbürokratisiertes Kulturministerium gar nicht braucht. Auch Jensen meint, je mehr die Bürokratie abgebaut werde, je mehr sie die Dinge laufen lässt, sich also
zurücknimmt, umso freier können sich Phantasie und eigenverantwortlicher Gestaltungswille entfalten.
Doch die Politik hält lieber die Hand auf den Lottotopf, damit sie selbst entscheiden kann, wo und welche Kultur etwas abbekommt. Und weil das so ist, ist der Verdacht der Kungelei sofort vorhanden, werden bei Vergabeentscheidungen kulturpolitische Interessen unterstellt.
Das ist auch andernorts so: Der Berliner Abgeordnete Albert Eckert (Bündnis 90/Grüne) wunderte sich 1992, warum ein Konzertmogul der Stadt ein Darlehen erhält. Das damalige Quartier, betrieben von der Kabarettgruppe Die 3 Tornados und der Kölner Rockband BAP (Quartier GmbH), musste damals aufgrund seines knappen Eigenkapitals schließen. Die Wintergarten Variete Theater Betriebsgesellschaft mbH übernahm. Sie erhielt auf Antrag ein zinsloses Darlehen in Höhe von 1,5 Millionen € mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft des Senats. Eckert stellte in Frage, ob es nötig war, dem Konzertmogul S., Peter Schwenkow, solch ein Schleuderpreisdarlehen anzubieten. Mit einem derartigen Darlehen, wie es der reichste Kulturwirtschaftler Berlins erhalten habe, hätten auch die vorherigen Betreiber leicht ihren Konsolidierungskurs fortführen können, glaubt Eckert. Und er fragte den Senat: Bedeutet die Bevorzugung des S. in der Vergabesitzung etwa gegenüber Projekten bezirklicher Kulturarbeit eine Veränderung des Lottomottos in Wer hat, dem wird gegeben Vielleicht findet sich ja eine Erklärung in der CDU-Parteimitgliedschaft Schwenkows.
Im Parlament schickte der Regierende Bürgermeister den damaligen parteilosen Kultussenator Ulrich Roloff-Momin vor. Der erklärte, die Senatsverwaltung habe gemäß der Satzung die Anträge nur auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahme sowie darauf zu prüfen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Zuwendung bietet. Ob der Antragsteller finanzstark sei oder ein Konzertmogul, sei nicht Gegenstand der Prüfung.
Ob Eckert recht hat oder nicht, spielt keine Rolle. Wichtig ist: Wo öffentliche oder halböffentliche Mittel mehr oder weniger freihändig vergeben oder in für die Öffentlichkeit unkontrollierbaren Einrichtungen verschoben werden, da entstehen Neid und Mißgunst, aber auch Mißtrauen und Verdächtigungen. Peter Schwenkow hat inzwischen eine monopolähnliche Stellung im Konzertbereich der Stadt erreicht. Ein Konkurrent ist die Arena im Ostberliner Bezirk Treptow. Zur Renovierung des Spielortes stellte die Europäische Union 7 Millionen € bereit, 7,6 weitere Millionen sollte die Arena selbst aufbringen. Wie Schwenkow damals beim Wintergarten stellten nun die Arena-Betreiber bei der Lottostiftung einen Antrag über 4,5 Millionen €. Er wurde nicht genehmigt. Mathew D. Kose orakelte in der Zitty: Peter Schwenkows Erfolgsweg scheint sich in Berlin unaufhaltsam fortzusetzen – dank der Großen Koalition.
Während früher auch die Kultur vom zuständigen Senator verwaltet wurde und damit zumindest potentiell fürs Parlament kontrollierbar war, werden jetzt auch in diesem Bereich Aufgaben zunehmend ausgelagert. GmbHs wie die Berliner Kulturveranstaltungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (seit 1997 nur noch Kunstveranstaltungsgesellschaft mbH) sind eine Möglichkeit. Gesellschafterin ist das Land Berlin mit einer Einlage von 50 000 €. Im Aufsichtsrat führt der Kultussenator den Vorsitz. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Wenn Lottomittel dorthin fließen, gibt also ein Teil des Stiftungsrats immer einem Parteifreund.
Die derzeit wohl beliebteste Form, Lottomittel außerhalb der Öffentlichkeit zu parken, sind Stiftungen. Natürlich bleiben auch sie alle fest in Politikerhand. Denn wenn ein Politiker Geld aus der Hand gibt, heißt das noch lange nicht, dass die Empfänger damit machen können, was sie wollen.
Auch Nordrhein-Westfalen gründete 1990 eine Kulturstiftung, die Stiftung Kunst und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Und auch diese ist von der Politik bestimmt. 3,5 Millionen € ließ ihr 1990 und 1991 das Land zukommen, davon eine Million € als Grundstock fürs Stiftungsvermögen. 39 Millionen € aber gab es aus Lotteriemitteln in den ersten drei Jahren. 1996 erhielt die Stiftung mehr als 13 Millionen € aus den Zweckerträgen. Johannes Rau antwortete im Landtag auf eine Anfrage einiger Abgeordneter der CDU, die durch Meldungen beunruhigt schienen, dass die Kulturstiftungen des Landes willkürlich und ohne hinreichende parlamentarische Kontrolle ihre Gelder verteilen. Der damalige Ministerpräsident erläuterte, dass die Einrichtungen selbständige Stiftungen des privaten Rechts seien. Damit unterliegen sie nicht den für die öffentliche Verwaltung geltenden Vorschriften des Verfassungsrechts oder des Finanzrechts. Und das ist auch der Sinn der Übung: eine wirksame Kontrolle kann nicht mehr stattfinden. Es besteht lediglich eine Rechtsaufsicht des Staates – und der ist in Nordrhein-Westfalen die SPD. Auch die Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege ist nach diesem Muster gestrickt. Sie erhielt 1990 bis 1992 68 Millionen € aus Lotteriemitteln, keine € dagegen aus dem Landeshaushalt.
Nicht Nothelfer, sondern produktiver Wegbegleiter der Kunst sollte die Stiftung Kunst und Kultur sein, formulierte Rau zur Gründungsfeier als Motto. Er sitzt dem Kuratorium vor, dem auch der jeweilige Kultusminister des Landes, Städtepolitiker, Banker und auch Kulturschaffende angehören. Alle werden auf Vorschlag des Ministerpräsidenten auf drei Jahre berufen. Der vormalige Werbedirektor der Landeshauptstadt Düsseldorf, Reinhard Linsel, wurde erster Sekretär (und damit Leiter) der Stiftung. 1997 übernahm der stellvertretende Sekretär, der Jurist Fritz Theo Mennicken, einst langjähriger Ministerialbeamter im Kultusministerium. Er vertrat das Land in Gremien der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Kulturstiftung der Länder sowie der Kultusministerkonferenz. Auch die Sekretäre werden auf Vorschlag des Ministerpräsidenten und des stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums (des jeweiligen Ministers für Kultus) berufen. Entscheidend ist, dass die Lottomittel, die für die Kultur vorgesehen sind, unter Politikerkontrolle bleiben – und damit auch die Möglichkeit der Einflußnahme. Otmar Böhmer, Verwaltungsdirektor der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, sieht eine solche politische Einflußnahme – zumindest werde die Stiftung auf Programme der Landesregierung achten und diese möglicherweise bevorzugt fördern.
Wichtig war der Landesregierung beispielsweise das Schloss Moyland. Nach zehn Jahren Bauzeit wurde dieses WasserSchloss in Bedburg-Hau bei Kleve 1997 wieder eröffnet. Schloss Moyland blickt auf eine lange Tradition zurück: Erstmals wurde es 1307 erwähnt. 1740 trafen sich dort Voltaire und Friedrich II. Heute beherbergt es die Sammlung moderner Kunst von Hans und Franz Joseph van der Grinten, darunter rund 5000 Exponate von Joseph Beuys. Zur Renovierung von Schloss und Garten schoß das Land 90 Prozent der 65 Millionen € Gesamtkosten zu. Wenn das Land so viel Geld aufbringt, ist zu erwarten, dass ihm auch das weitere Wohlergehen am Herzen liegt. Und damit wohl auch der Stiftung Kunst und Kultur. Mehrere Projekte wurden inzwischen gefördert. Nützlich könnte einmal sein, dass Fritz-Theo Mennicken als Sekretär der Landesstiftung über die Anträge entscheidet. Er ist seit 1990 Mitglied des Vorstands der Stiftung Schloss Moyland, deren Kuratorium der Ministerpräsident selbst angehört, als Vorsitzender, wie es in einer Presseinformation der Stiftung heißt, vertreten durch die für Kultur zuständige Ministerin.