
Glücksspielregulierung in Deutschland Bundesverwaltungsgericht kippt Netzsperren für Access-Provider – GGL
Bundesverwaltungsgericht: Keine Netzsperren durch Access-Provider bei illegalem Glücksspiel
Ein bedeutendes Urteil für die deutsche Glücksspielregulierung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 19. März entschieden, dass Artikel 9 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) nicht als rechtliche Grundlage dient, um Internetzugangsanbieter (Access-Provider) zur Sperrung von illegalen Glücksspielseiten zu verpflichten.
Damit folgt das oberste Verwaltungsgericht der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, das bereits zuvor zu einem ähnlichen Schluss gekommen war. Die Entscheidung setzt klare rechtliche Grenzen für sogenannte IP-Blocking-Maßnahmen, wenn diese sich direkt gegen Access-Provider richten.
Was bedeutet das für die Glücksspielaufsicht in Deutschland?
Trotz des Urteils bleibt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gelassen. Sie hatte bereits nach ähnlichen Gerichtsentscheidungen im Jahr 2022 ihre Strategie angepasst und auf Netzsperren durch Internetanbieter verzichtet. Stattdessen verfolgt die GGL einen effektiveren Weg über Hosting-Dienste – also die Anbieter, bei denen die illegalen Webseiten technisch gehostet werden.
Erfolgreiche Bilanz: GGL setzt auf Host-Blocking
Die Host-Blocking-Strategie der GGL mag arbeitsintensiver sein, zeigt aber Wirkung:
– Mehr als 930 Domains wurden auf diesem Weg in Deutschland blockiert.
– Monatlich kommen etwa 60 neue Sperrungen hinzu.
– Und wenn eine gesperrte Seite über einen neuen Hoster erneut online geht, wird der Prozess von vorne gestartet.
– Laut GGL ist diese Herangehensweise nicht nur nachhaltiger, sondern auch rechtlich deutlich belastbarer.
Reformpläne bereits in Arbeit
Interessant: Die GGL hatte schon vor dem Urteil damit begonnen, die gesetzlichen Grundlagen der Glücksspielaufsicht zu überarbeiten. Gemeinsam mit Partnern auf Bundes- und Länderebene arbeitet sie an einer Anpassung des Durchsetzungsrahmens, um ihre Maßnahmen rechtlich abzusichern und zu erweitern.
– Ziel ist es unter anderem, auch illegale Glücksspielwerbung blockieren zu dürfen, Verfahren zu vereinfachen, ähnlich wie bei der Sperrung von Zahlungen, und damit insgesamt schneller und gezielter handeln zu können.
Diese Änderungen laufen außerhalb der regulären Evaluation des Staatsvertrags, doch die GGL rechnet mit einer zügigen Umsetzung.
Verbraucherschutz und Spielsuchtprävention im Fokus
Neben der technischen und rechtlichen Durchsetzung legt die GGL weiterhin großen Wert auf Verbraucherschutz. Im Rahmen ihrer umfassenderen Strategie will sie:
– Maßnahmen zur Suchtprävention weiterentwickeln, einheitliche Kriterien für Spielsucht-Risiken definieren und dabei mit den Landeskoordinatoren eng zusammenarbeiten.
– Ein Treffen mit diesen Koordinatoren Ende 2024 zeigte: Die GGL verfolgt eine langfristige, koordinierte Linie – mit dem Ziel, nicht nur illegale Anbieter zu bekämpfen, sondern auch die Spielerinnen und Spieler effektiv zu schützen.
Fazit: Klare Grenzen für Netzsperren, aber starker Regulierungswille
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts markiert eine juristische Weggabelung: Netzsperren über Access-Provider sind in Deutschland nicht das Mittel der Wahl – zumindest nicht auf Grundlage des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags.
Doch die GGL bleibt handlungsfähig. Mit einer klaren Fokussierung auf Host-Blocking, umfassenden Reformplänen und dem Ziel, den Spielerschutz zu stärken, beweist sie Anpassungsfähigkeit und regulatorische Stärke – ein gutes Zeichen für den legalen Glücksspielmarkt in Deutschland.