Die Ziehung, geht alles mit rechten Dingen zu – Lotto und Glücksspiele
Otto Lotto teilt seinen Alptraum mit allen Tippern: Sechs Richtige, aber die Millionen werden ihm nicht ausgezahlt. Metin Yürük hielt einen Schein in der Hand, auf dem die richtigen Zahlen angekreuzt waren. Er war ungültig. Deshalb betrat er am 2. Februar 1994 um 9.11 Uhr die Stuttgarter Lottozentrale. Er legte dem Pförtner ein Protestschreiben auf den Tisch, in dem er die Auszahlung seines Lottogewinns von rund 2,5 Millionen € verlangte. Dann nahm er einen Benzinkanister aus seiner Sporttasche, übergoß sich mit dem Inhalt und drohte, sich und das Haus anzuzünden. Es dauerte dreieinhalb Stunden, bis die Polizei den Mann überwältigen konnte. Der Kurde mit türkischem Paß erklärte, er sei um seinen Lottogewinn betrogen worden.
Am 22. April 1992 will er wie immer dieselben Zahlen gespielt haben. Der Durchschlag des Tippscheins trug die Registriernummer 0018304. Doch bereits am Freitag hatte die Annahmestelle das Fehlen des Scheins sowie sechs weiterer bemerkt und diese für ungültig erklärt. Ein Aushang an der Annahmestelle sollte die Spieler davon informieren. Lottosprecher Klaus Sattler sprach sofort von einem massiven Betrugsversuch, den man eindeutig belegen könne. Heute vermutet er, dass der Mann in einem unbeobachteten Augenblick in der Annahmestelle die Scheine gestöhlen, durch die Registrierkasse gezogen und am Samstag abend nach Ziehung der Zahlen die Kreuzchen gemacht habe. Viele versuchen so etwas, weiß Sattler, aber es gelingt nie. Doch das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung gegen Metin Yürük musste eingestellt werden.
Ein zweiter Fall: 15, 21, 24, 33, 38, 39. Diese sechs Zahlen hatte ein achtundachtzigjähriger Rentner aus Hessen im November 1995 angekreuzt. Es waren die sechs Richtigen. Doch in Hessen war bereits das Online-Zeitalter angebrochen. Der Computerbeleg, den der Mann erhalten hatte, hatte nur eine dieser Zahlen korrekt übernommen: 17, 22, 30,35,39,46. Die Richter des Landgerichts Wiesbaden und des Oberlandesgerichts Frankfurt wollten dem Tipper seine Geschichte allerdings nicht glauben. Sie hielten den Schein offenbar für gefälscht. Es sei äußerst unwahrscheinlich, dass überhaupt Lesefehler Vorkommen. Vielmehr sei denkbar, der Annahmestelle statt des Originalscheins eine Farbkopie mit den quittierten Ziffern vorzulegen und das Original erst später mit den nun bekannten Gewinnzahlen auszufüllen. Dass auf dem Spielschein keine Spuren von Manipulation zu erkennen waren, ließ die Richter unbeeindruckt.
Vermutlich hatten sie recht. Die Maschine ist unbestechlich, und der Kunde kann seine Zahlen unmittelbar nach dem Tip auf seinem Spielschein kontrollieren und korrigieren, falls tatsächlich etwas schiefgelaufen ist. Und es steht fest: Niemand hat etwas davon, wenn einem Spieler der Gewinn vorenthalten wird. Er verteilt sich dann eben auf weniger Gewinner oder bleibt im Jackpot.
Fest steht aber auch: Wo viel Geld ist, sind auch Schurken. Wochenlang machte sich deshalb im Jahr 1991 der Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt Gedanken, wie künftig das neue Lotteriewesen in Magdeburg dem Zugriff von Betrügern verschlossen bleiben sollte. Als ultimative Lösung wurde ernsthaft gehandelt: Das Landeskriminalamt soll den Wettbewerb kontrollieren! Doch dann entschieden die Politiker sich doch anders. Der Berichterstatter des Innenausschusses, der Abgeordnete Ulrich Seidel (CDU), erklärte am 4. Juli 1991 im Landtag, von dieser Idee sei man abgekommen, weil sonst der Wettbetrieb ungewollt in die Nähe des Kriminellen gerückt wird. Die Regelung wurde gestrichen, andere Aufsichtsmittel seien vorhanden und reichten aus. Die Kontrolle bei den Ziehungen übernimmt regelmäßig ein Notar. Offenbar ist dadurch aber nicht in jedem Fall gesichert, dass bei den Auslosungen alles mit rechten Dingen zugeht. Ein Bezirksdirektor der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Max Boxheimer, löste durch ein Gespräch mit einem Fernsehredakteur Empörung bei den Spielern aus. Der Sender S3 und später auch das ZDF berichteten über folgende Vorfälle: Bei einer Sonderauslosung am 8. Juni 1991 soll der Notar gesagt haben: O Gott, das ist ja ein Ausländer, am besten ist, wir stecken den Spielschein wieder in die Kiste. Nur auf persönliches Einschreiten des anwesenden Bezirksdirektors sei dies unterblieben.
Im Juni 1993 sollten in einer weiteren Sonderauslosung 26 Golf Cabrios unters Volk gebracht werden. Wert: 1,5 Millionen €, die aus nicht abgeholten Gewinnen finanziert worden waren. Weil die neuen Modelle nicht verfügbar waren, sei die Verlosung abgesagt, das Geld an den Staatshaushalt abgeführt worden. Die Lottogesellschaft erklärte dagegen, die Mittel seien im Gewinnfonds zurückgehalten und in einer späteren Sonderauslosung bereitgestellt worden. An anderen Sonderauslosungen, so ein Zeuge, nahmen zwischen 1988 und 1993 nicht alle Scheine teil: In der Regel wurde in dieser Zeit aus den Dauerscheinen eine der Quote entsprechende Zahl von Gewinnen ausgelost. Doch das geschah nicht immer, wie der damalige Finanzminister Gerhard Mayer-Vorfelder im Februar 1994 dem Landtag gestehen musste: Bei vier Landessonderauslosungen habe wegen der relativ wenigen auszulosenden Gewinne eine Berücksichtigung von Dauerscheinen aus den Vorwochen nach dem Quotenverfahren nicht stattgefunden. In zwei Sonderauslosungen mit jeweils ca. 300 auszulosenden Gewinnen wurden die Dauerscheine der Vorwochen nicht berücksichtigt.
Und schließlich wurde offenbar bei einer Fernsehaufzeichnung eine Rubbel-Star-Sonderauslosung wiederholt, weil die Prozedur zu lange gedauert und so nicht den Gefallen des Aufnahmeleiters gefunden hatte. Der Finanzminister berichtete dem Landtag auf Anfrage, die gezogenen Lose seien in die Lostrommel zurückgelegt worden. Die Namen der verhinderten Gewinner ließen sich nicht mehr rekonstruieren, weil nach Auskunft des Süddeutschen Rundfunks auch das Band mit der Aufzeichnung der für ungültig erklärten Auslosung nicht mehr vorhanden sei. Den Namen des aufsichtführenden Notars wollte Mayer-Vorfelder nicht nennen – sein Ministerium und dasjenige für Justiz hätten unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes Bedenken. Der zuständige Notar habe trotz des Vorfalls weiter Ziehungen beurkundet.
Dem Bezirksdirektor wurde dagegen wegen gravierender Verletzung seiner Vertragspflichten gekündigt, insbesondere derjenigen der Verschwiegenheit. Mit seinen öffentlichen Behauptungen, mit völlig unhaltbaren Vorwürfen und Verleumdungen, habe er eine Diffamierungskampagne gegen die Lotterie-GmbH eingeleitet. Auch der Vorwurf, der Notar habe eine Ziehung zu manipulieren versucht, sei frei erfunden, die übrigen Vorwürfe ebenfalls unhaltbar. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung, weil seine Vertragspflicht den Bezirksdirektor zur Loyalität im Sinne widerspruch-freien Verhaltens verpflichte. Der Gang an die Öffentlichkeit könne nur ultima ratio sein. Das Gericht meinte aber: Der Senat geht zugunsten des Klägers davon aus, dass die von ihm aufgestellten Tatsachenbehauptungen der Sache nach zutreffen.
Der Spiegel griff einen weiteren Fall auf, der geeignet schien, Zweifel am Gebaren der Lotterien aufkommen zu lassen: Bis 1992 verkaufte die Glücksspirale von den zehn Millionen Losen jeweils nur etwa die Hälfte, also die mit den Anfangsziffern 0 bis 5. Die Gewinne fielen aber auf alle Lose, also auch auf die mit den Anfangsziffern 6 bis 9. Fast die Hälfte der Gewinne fiel also auf Lose, die gar nicht verkauft worden waren. Bis heute würden nicht alle Spiel-scheine unter die Leute gebracht, etwa in den kleinen Ländern wie Bremen oder dem Saarland. Das alles geschieht unter notarieller Aufsicht, wundert sich das Nachrichten-magazin. Auch bei der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) werden nicht alle 1,6 Millionen Lose verkauft (Nordwest-deutsche Klassenlotterie: 1,5 Millionen), ebenso bei allen Losbrieflotterien. Das braucht allerdings niemanden zu stören, wenn die Relation zwischen Gewinnen und Einsätzen stimmt, also bei der Hälfte der verkauften Lose die Hälfte der bereitstehenden Gewinne ausgezahlt wird. Niemand kann erwarten, dass die Lotterien in diesem Fall alle Gewinne ausgeben. Manchmal wird die Quote der Gewinne über dem Durchschnitt liegen, manchmal darunter. Im Durchschnitt vieler Veranstaltungen wird die Relation stimmen.
Die Teilnehmer und der Spiegel hätten allenfalls Grund zu jammern, wenn alle großen Gewinne auf hohe, also nicht verkaufte Losnummern fielen – oder dies bereits im Vorfeld so festgelegt worden wäre. Fehler werden überall gemacht, aber gerade bei den staatlichen Lotterien sollten sie nicht passieren. Denn das Lotteriemonopol wurde ja damit begründet, dass die Beschränkungen einen Schutz des einzelnen vor nicht ordnungsgemäßer Gewinnauszahlung und vor Manipulationen im Spiel böten. Das Abrutschen des Lotterie- und Glücksspielwesens in ein kriminelles Milieu und die organisierte Kriminalität mit all ihren schweren Nachteilen für Staat und Gesellschaft (Betrug, Beschaffungskriminalität, Geldwäsche) solle verhindert werden, wie die Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof erläuterte.
Spieler, die darauf vertrauen, dass die Ziehungen ohne Manipulation verlaufen, freuen sich über die Aussicht auf Gewinne. Bei allen Lotterien sind Quoten festgelegt, die bestimmen, welcher Anteil der Einsätze wieder ausgeschüttet wird. Oft bleiben die tatsächlich verteilten Gewinne hinter diesen Quoten zurück.
Im April 1989 sollte Norddeutschland ein neues Spiel spielen: Es hatte den Namen Carlot bekommen. In Frankreich als Tapis vert seit zwei Jahren auf dem Markt, sollte Carlot auch am deutschen Markt neue Spielerkreise er-schließen. Die Ziehung der Romme-Spielkarten wurde im Regionalfernsehen übertragen und sollte damit vor allem junges Publikum anziehen. Zwischen 3 und 19 Millionen € Umsatz versprachen sich die Lottomanager wöchentlich. Doch das neue Angebot wurde ein Flop. Ganze 111000 € machten die Wetter in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg für das neue Spiel locker. Im Herbst 1990 war deshalb Schluß mit Carlot.
Der Skandal an diesem Spiel wurde kaum realisiert: die niedrige Ausschüttung. 44,5 Prozent der Einsätze sollten planmäßig an die Spieler gehen, erheblich weniger als der bisherige Durchschnitt im Toto- und Lottoblock. Bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 zu 38416 konnte errechnet werden, wie hoch die Gewinne sein mussten, damit im Durchschnitt die festgelegte Auszahlungsquote erreicht wird. Weil die Möglichkeit sogenannter Überplanspiele gegeben war, wurde der Spitzengewinn reduziert, vom sieben-tausendfachen Einsatz auf den fünftausendfachen. Ebenso wurde bei den niedrigeren Gewinnen verfahren. Denn theoretisch hätte es mehr Gewinne geben können, als Einsätze zur Verfügung standen. Die Lotterie hätte dann das gleiche Schicksal ereilt wie die erste bayerische im Jahr 1735, die nach fünf Ziehungen wegen eines Spitzengewinns pleite ging.
Während beim Lotto 50 Prozent der Einsätze auf die Gewinner verteilt werden sollen, wurde bei Carlot vorher eine reduzierte Höhe des Spitzengewinns festgelegt, um die Gesellschaften vor einem merkwürdigen Zufall abzusichern. Erklärt werden kann das etwa so: Dreimal hintereinander eine Sechs zu würfeln ist statistisch gesehen unwahrscheinlich. Gleichwohl kommt es vor. Bei Carlot trat der ungünstigste Fall (für die Betreiber) nicht ein. Im Gegenteil: Weil es während der gesamten Spielzeit nie zu einem Überplanspiel kam, betrug die effektive Ausschüttungsquote ganze 27 Prozent. Bei Frankreichs Tapis vert gingen 60 Prozent der Einsätze an die Gewinner.
Auch beim Lotto wird nicht genau die Hälfte der Spiel-einsätze ausgeschüttet, weil die Gewinnquoten abgerundet werden. Außerdem bleiben Millionen an Gewinnen liegen: Hessen beispielsweise meldete 1995 rund 18 Millionen €, seit der Einführung von Online ein Plus von acht Prozent. Die Hamburger vergaßen 1995 vier Millionen €, 1996 sogar 5,5 Millionen €, Bayern gibt gut 20 Millionen € an, Nordrhein-Westfalens WestLotto blieb auf mehr als 18 Millionen € sitzen (1995), vor Einführung von Online auf 15,5 Millionen €. Im Durchschnitt vergessen die Spieler bundesweit, rund 3,5 Prozent der Gewinne abzuholen, rund 200 Millionen €.
Was geschieht mit den nicht abgeholten Gewinnen? In Hamburg freut sich der Finanzsenator über jeden Gewinn, der liegenbleibt. Er fließt direkt dem Landeshaushalt zu. In Saarbrücken darf die Saarland-Sporttoto GmbH Gewinne, die nicht binnen drei Monaten abgeholt wurden, behalten. Auch in Rheinland-Pfalz wollte das Finanzministerium an die nicht abgeholten Gewinne ran, immerhin durchschnittlich sechs Millionen € im Jahr. Der Vorstoß, der vom Landesrechnungshof nach eingehenden Untersuchungen der Gesellschaft empfohlen worden war, hatte Erfolg. Die Haushaltsplaner des Landes rechneten für die Jahre 1998 und 1999 mit je 2,9 Millionen €, 40 Prozent der nicht abgeholten Gewinne. 60 Prozent werden in Sonderauslosungen ausgespielt – abzüglich der Werbekosten.
In Schleswig-Holstein schlug FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki vor, mit den nicht abgeholten Gewinnen das notorisch defizitäre Schleswig-Holstein Musik Festival zu finanzieren. Zwei Millionen €, meinte er, wären mindestens abzuzweigen. Statt dessen sprang inzwischen die Lottostiftung als Hauptsponsor ein und verschenkt nun eine halbe Million € (zuvor 200 000 €). Daneben sponsert die S-Finanzgruppe (Landesbank, Sparkassen-Verband, Landesbausparkasse und Provinzial-Versicherung) mit 1,575 Millionen €.
Ob die nicht abgeholten Gewinne verfallen, dem Zweck-ertrag zugewiesen werden müssten oder neu ausgespielt werden dürfen, darüber streiten sich die Experten. Manche Verantwortliche scheinen noch Unbehagen zu verspüren, wenn weniger ausgeschüttet wird als versprochen. Anläßlich einer Anhörung der Saarland-Sporttoto GmbH gab ein Sprecher zu, dass man ein bisschen Probleme mit dem Paragraphen habe, wo es um die 50 Prozent geht. Beim Spiel 77 gebe es eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, die von 43,4 Prozent ausgehe. Bei der Super 6 sei die Gewinn-belastung etwa 45,5 Prozent, bei der Glücksspirale rund 40 Prozent, bei den Losbriefen ebenfalls zwischen 40 und 45 Prozent. Man müsste also bei einem neuen Gesetz auf jeden Fall auf diese unterschiedlichen Arten der Lotterien eingehen. Bis heute stehen in keinem Landesgesetz die genauen Grenzen der Quotenschwankungen festgeschrieben. Den Unternehmen bleiben Millionen übrig.
Niedersachsens damaliger Innenminister und jetziger Ministerpräsident Gerhard Glogowski gab 1991 zu, dass in den letzten beiden Jahren Gewinne in Höhe von 10,6 und 12,6 Millionen € nicht abgeholt worden seien. Es sei allerdings, erläuterte Glogowski damals, weder in der Konzessionsurkunde noch in den Teilnahmebedingungen von einer Zwangsauskehrung die Rede. Vielmehr bezweckten die Bestimmungen lediglich, dass Gewinne in dieser Höhe ermittelt und bereitgehalten werden und die Berechtigten darüber unverzüglich verfügen könnten.
In Baden-Württemberg fand man einen Kompromiß: Im Rahmen einer Strukturreform wurde nach dem dortigen Lottoskandal der Gewinnfonds ausgekehrt, wie es hieß, also an das Land abgeführt. Auch die jahrelang angesparten horrenden Summen der Rückstellung für Wettwagnisse in Höhe von 4,7 Millionen € gingen Ende 1994 an den Landeshaushalt. Für die Zukunft wurde festgelegt: Von den nicht abgeholten Gewinnen erhält der Finanzminister von Stund an 60 statt wie bisher 40 Prozent. Bei 11,5 Millionen €, die 1996 in Sonderausspielungen ausgeschüttet wurden, müssen demnach mehr als 17 Millionen € statt an die Spieler an den Landeshaushalt gegangen sein.
Selbst bei den abzuführenden Zweckerträgen schummelt manche Gesellschaft und enthält den Vereinen und Verbänden, Kultureinrichtungen und sozialen Projekten damit Mittel vor. In Bremen etwa blieben die Abgaben aus der Sofortlotterie meist hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurück. Paragraph 10 des Lotteriegesetzes bestimmt, dass mindestens 21 Prozent des Einsatzes als Abgabe abzuführen seien. Die Sofortlotterie wies 1995 eine Abgabe von nur 20,54 Prozent auf, vier Prozent weniger als im Vorjahr. Damit bekamen Sportbund, Fußballbund und die Schwerpunktprogramme von Bremen und Bremerhaven rund 80 000 € weniger zugewiesen. Die Geschäftsführung der Bremer Toto und Lotto GmbH begründet dieses Minus damit, dass das Konzept der Sofortlotterie geändert worden sei. Der Abverkauf der Serien sei deshalb eingestellt worden.10 Im folgenden Jahr hatte man sich bei den Empfängern offenbar an die bescheideneren Zuwendungen aus der Sofortlotterie gewöhnt. Diesmal lag der Ausschüttungssatz noch unter dem des Vorjahres: 20,27 Prozent. Außerdem gingen die Umsätze dramatisch zurück. Statt 777 000 erwirtschaftete die Sofortlotterie nur noch 590 000 € für gemeinnützige Zwecke.
Doch richtig abgekocht werden die Tipper hinsichtlich desjenigen Teils ihrer Einsätze, der nicht als Gewinn aus-geschüttet wird, sowie der Nebenkosten ihres Hobbys.