Minusgeschäft Rennquintett in Lotto und Glücksspielen – empfehlenswerte Information
Die Pferdewette des Blocks lahmt seit Jahren. In Baden- Württemberg etwa sanken die Einsätze zwischen 1989 und 1993 von 767 000 auf 530 000 €. Ein Zweckertrag konnte längst nicht mehr erwirtschaftet werden, sondern die anderen Wetten mussten das negative Ergebnis der Pferdewette ausgleichen – 250 000 € allein 1993. Es bestand offenbar kein hinreichendes Interesse mehr. Konsequenterweise stellten die Schwaben nach entsprechenden Aufforderungen von seiten des Rechnungshofs diese Wette ein. Ein Minusgeschäft ist das Rennquintett auch in anderen Ländern.
Auch der niedersächsische Rechnungshof hatte bereits 1993 moniert, dass die Umsätze für die Pferdewette seit Jahren rückläufig seien und 1990 nur noch eine halbe Million € betrugen. Die Wetteinsätze lägen damit unter den Veranstaltungskosten. Dies deutet darauf hin, dass ein Spielbedürfnis für die Pferderennwette nicht – mehr – besteht. Die Verlustvorträge beliefen sich mittlerweile auf 400 000 €. Könnten diese nicht abgebaut werden, so sei die Spielgenehmigung wegen der fortgefallenen Voraus-setzungen zurückzuziehen.109 Hannover stellte deshalb zum 31. Dezember 1994 die Pferdewette ein. Fünf Bundesländer halten noch am Rennquintett fest: Nordrhein- Westfalen, Bayern, Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz, das 1996 ganze 151000 € einnahm. Insgesamt trägt das Rennquintett noch mit 2,6 Millionen € zum Umsatz des Lotto- und Totoblocks bei. Kein Wirtschaftsunternehmen würde heute noch an diesem veralteten Produkt festhalten.
Bei Lotto, Toto, den Rubbellotterien und den Zusatzspielen kommen dagegen noch immer Hunderte von Millionen € zusammen. Einige Finanzminister haben ihre Hände noch nicht nach diesem Geld ausgestreckt, sondern ihre Bundesländer haben Einrichtungen geschaffen, bei denen Vereine und andere Gruppen Mittel für ihre Zielsetzungen direkt und unbürokratisch beantragen können. So sollte es jedenfalls sein. Doch Otto Lotto hat zu früh gejubelt, und mit ihm alle Lottospieler in ihrer Eigenschaft als Mitglieder beziehungsweise Nutznießer von Vereinen und Kulturstätten, sozialen Einrichtungen und Umweltschutzverbänden, die Lottoüberschüsse ganz oder teilweise für ihre Zwecke beantragen dürfen. Auch die Beiräte und Stiftungen, die Lottomittel verteilen, werden meist, wie in Berlin, von Politikern kontrolliert. Und nicht immer geht bei der Vergabe der Millionen alles mit rechten Dingen zu.
Wohin gehen die Konzessionsabgaben/Zweckerträge? (1996, außer Glücksspirale)
Baden-Württemberg: 407 Millionen € (25,8% der Einsätze) 290,8 Millionen € gehen – gesetzlich geregelt, mit abnehmender Tendenz – zweckgebunden an den Wettmittelfonds des Haushalts: 44% Sportförderung, 25% Kunst- und Kulturförderung, 20% Denkmalpflege und 11% sozialer Bereich. Erträge, die das fixierte Limit des Wettmittelfonds übersteigen, werden als allgemeine Deckungsmittel in den Staatshaushalt eingestellt.
Bayern: mehr als 400 Millionen € Allgemeine Deckungsmittel für den Haushalt (Ausnahme: Rennquintett. Umsatz 1996: 804 000 €).
Berlin: 110,3 Millionen € (21% = 20% plus Überschuss)
An die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin, die das Geld auf Antrag an gemeinnützige Zwecke vergibt.
Brandenburg: 29,5 Millionen € (17%)
Zu einem festgelegten Schlüssel an die Ministerien, die das Geld auf Antrag für gemeinnützige Zwecke ausgeben.
Bremen: 23,5 Millionen € (22,6%)
Werden zweckgebunden nach einem festen Schlüssel auf die Stadtgemeinden, Sportverbände und die Volkshilfe e. V. verteilt.
Hamburg: 82 Millionen € (24%)
Gehen als allgemeine Haushaltsmittel an die Freie und Hansestadt Hamburg, ebenso nicht anbringbare Gewinne (Ausnahme: Rennquintett. Umsatz 1996: 191000 €. Erträge daraus verteilt die Wirtschaftsbehörde an die Destinatäre.).
Hessen: 183 Millionen € (23%)
Direkt von der Lotterie-Treuhandgesellschaft erhalten -Landessportbund 3,75% der Einsätze (1996: 36 Millionen €)
– Liga der freien Wohlfahrtspflege 1% (knapp 10 Millionen €)
– Hessischer Jugendring 0,4% (3,8 Millionen €)
-Verein für Vollblut- und Traberzucht 8% der Einsätze beim Rennquintett (1996: 29 000 €)
Der Überschuss ist an das Land Hessen abzuführen. Das Land soll ihn zur Förderung kultureller, sozialer und sportlicher Zwecke verwenden.
Mecklenburg-Vorpommern: 22,7 Millionen € (21,5%)
Allgemeine Haushaltsmittel
Niedersachsen: 275 Millionen € (24%, inzwischen auf 20% reduziert)
Künftig wird nur noch ein Teil der Konzessionsabgaben für gemeinnützige Zwecke eingesetzt (127 Millionen € 1999). Er steigt jährlich um 2,8 Millionen € und wird zu einem festen Prozentsatz an den Landessportbund, Wohlfahrtsverbände, Lotto-, Niedersachsen- und Umweltstiftung, Kinder von Tschernobyl sowie zweckgebunden an einzelne Haushalte verteilt. Der Rest, 1999 weit mehr als die Hälfte, geht als allgemeine Deckungsmittel an den Haushalt des Landes. Einnahmen aus der Bingo-Lotterie kommen Umweltverbänden und -projekten zugute.
Nordrhein-Westfalen: 722 Millionen € (25%) Zweckerträge aus Lotto, Zusatzlotterie und Super 6 gehen als allgemeine Deckungsmittel in den Haushalt ein (593 Millionen €), aus Spiel 77, Rennquintett und Rubbellotterie an den Landessportbund, verschiedene Stiftungen sowie karitative und andere Verbände und Vereine (129 Millionen €). Der große Rest ist Konzessionsabgabe und geht ohne Zweckbindung an den Haushalt.
Rheinland-Pfalz: 134 Millionen € (21%)
In voller Höhe an den Landeshaushalt. In den Haushaltsplänen werden die Mittel bei verschiedenen Posten aus Sport, Sozialem und Kultur ausgewiesen.
Saarland: 29,4 Millionen € (15,5%)
Ein Achtel der Einsätze geht an den Landessportbund, 1,5 Prozent, mindestens drei Millionen €, an die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, 1% (seit 1998) an die Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung e.V., 0,75% an das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft, 0,4% an das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales. Verbleibende Überschüsse widmet der Aufsichtsrat Zwecken, die allgemeiner Billigung sicher sind. Den Reinertrag der Losbrieflotterie verteilt der Aufsichtsrat an kulturelle Institutionen sowie solche des Naturschutzes.
Sachsen: 81,4 Millionen € (23%)
Als allgemeine Deckungsmittel an den Landeshaushalt
Sachsen-Anhalt: ca. 36,5 Millionen € (19%)
26,6 Millionen € Konzessionsabgaben aus Lotto und Toto gehen zweckgebunden in den Haushalt ein (Kultur, Sport- und Wohlfahrtsverbände); rund 10 Millionen € Zweckerträge aus Spiel 77, Super 6, Rubbellotterie und Silvesterglücksrakete werden vom Lotto-Toto-Beirat auf Antrag an gemeinnützige Einrichtungen verteilt.
Schleswig-Holstein: 112 Millionen € (25%)
An den Haushalt (für Zwecke, die allgemeiner Billigung sicher sind)
Thüringen: 33,7 Millionen € (21%)
5,25% der Einsätze gehen an den Landessportbund (8,3 Millionen €), die Wohlfahrtsverbände erhalten 3% (4,8 Millionen €). Der Restertrag geht zweckgebunden an den Haushalt. Durch Beschluss der Landesregierung wird ein Teil (etwa die Hälfte) davon auf Antrag durch den Ministerpräsidenten und die Minister verteilt.